Gewerblicher Rechtsschutz

Im Bereich gewerblicher Rechtsschutz beraten und vertreten wir Gewerbetreibende, sowie Freiberufler und Betroffene. Wir bieten außerdem eine dauerhafte Betreuung als ausgelagerte Rechtsabteilung zu flexiblen Preisen. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

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Gewerblicher Rechtsschutz: Der Schutz einer verkörperten Idee Ihres Unternehmens

Zahlreiche Innovationen und gute Ideen haben zu zahlreichen Unternehmensgründungen geführt. Dabei spielen geistige Schöpfungen, die durch Patente, Gebrauchsmuster, Designs, Marken und Urheberrechte zum Vorschein kommen, eine große Rolle. Durch diese Komponenten wird Ihr Unternehmenswert geprägt und erheblich gesteigert.

Im Grunde ist es also gewerblicher Rechtsschutz, der dazu beiträgt, Vermögenswerte zu bilden.

Gewerblicher Rechtsschutz dient als Oberbegriff und umfasst sowohl den Schutz ästhetischer als auch technischer Leistungen, Marken, dem Schutz von Werken und die Funktionstüchtigkeit des Wettbewerbs. Er dient weiterhin dem Schutz unternehmerischer immaterieller Güter, wie die verkörperte Idee an einer ganz bestimmten gedanklichen Leistung. 

Der Schutz ihres geistigen Eigentums bei dem Erhalt Ihres Unternehmenswertes steht für Sie an oberster Stelle.

Der richtige Umgang mit der Abmahnwelle

Immer häufiger werden wir zurzeit mit dem Thema Abmahnungen konfrontiert. Diese spielen im Internet eine weitaus übergeordnete Rolle im Vergleich zu der Offline-Welt.

Doch was genau sind Abmahnungen überhaupt und wie genau können Sie sich dagegen erfolgreich zur Wehr setzen?

Die Abmahnung: eine Definition

Eine Abmahnung ist erst einmal ein formaler Hinweis an den Empfänger in Bezug auf ein bestimmtes Fehlverhalten. Dies kann beispielsweise in der Verletzung eines Urheberrechts (z.B. Filesharing) liegen.

Filesharing ist das unberechtigte Verbreiten von Musik, Filmen, Bildern, Dokumenten oder Spielen. 

Darüber hinaus beinhaltet eine Abmahnung die Aufforderung das dargelegte Verhalten zu unterlassen.

Dies geschieht in Form einer an Sie gerichteten Unterlassungserklärung.

Das primäre Ziel, das mit einer Abmahnung verfolgt wird, ist die Schließung eines außergerichtlichen Vergleichs. Hierdurch werden hohe Kosten durch die Einschaltung eines Gerichts gespart und die Streitigkeit vermeintlich beigelegt.

Das klingt doch zunächst erstmal gar nicht so schlimm, oder?

Der Grund für die Abmahnung in Ihrem konkreten Fall

Nur weil behauptet wird, dass eine Urheberrechtsverletzung oder ein anderer Verstoß von Ihnen begangen worden sein soll, heißt das nicht, das Sie auch in Wirklichkeit der Täter und/oder Störer sind.

Wer möchte da überhaupt was von Ihnen?

Oftmals handelt es sich bei der Gegenseite um einen Medienkonzern, der durch Rechtsanwälte vertreten wird. Aber auch Fehler bei der Gestaltung Ihres Impressums, AGB oder einem fehlenden Widerspruchsrecht innerhalb Ihrer Datenschutzerklärung kann ein gefundenes Fressen für Konkurrenten aus Ihrer Branche sein.

Durch eine Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung bezüglich eines konkret dargelegten Verhaltens „Ihrerseits“ gefordert.

Handlungsbedarf! Der richtige Umgang mit der Abmahnung

Müssen Sie auf eine erhaltene Abmahnung reagieren?

Die Frage lässt sich ganz einfach mit „JA!“ beantworten. Denn egal, ob Sie Täter der dargelegten Urheberrechtsverletzung etc. sind oder nicht, sollten Sie reagieren.

Darauf zu hoffen, dass kein weiteres Schreiben kommt, ist leider in diesem Fall keine Lösung. Geben Sie die geforderte Unterlassungserklärung nicht ab, kann es teuer werden. Denn dann folgt im schlimmsten Fall eine kostspielige Gerichtsverhandlung, bei der Sie sich spätestens dann zur Sache äußern müssen.

Der Umgang mit der Unterlassungserklärung

Das nächste Problem vor dem Sie nun stehen, ist die Unterlassungserklärung.

Entscheiden Sie sich dafür, die anliegende Unterlassungserklärung zu unterschreiben, erklären Sie rechtsverbindlich in Zukunft das dargelegte Verhalten zu unterbinden. Und das ein Leben lang!

Damit die Gegenseite auf Nummer sicher gehen kann, wird weiterhin von Ihnen verlangt, dass Sie bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu leisten haben. Ihr Leben lang setzen Sie sich also einem hohen finanziellen Risikos aus, was im Zweifel existenzbedrohend ist, da die Vertragsstrafen oft sehr hoch angesetzt werden.

Mögliche Alternativen zur Abgabe der mitgeschickten Unterlassungserklärung

Sie können die in der Abmahnung enthaltene Unterlassungserklärung modifizieren.

Dies kann dazu führen, dass Ihr persönliches Haftungsrisiko minimiert wird. 

Allerdings werden diese sogenannten modifizierten Unterlassungserklärungen oftmals von der Gegenseite abgelehnt; die Rechte der Gegenseite sodann gerichtlich durchgesetzt.

Achten Sie besonders darauf, dass sie auf gar keinen Fall ein Schuldeingeständnis abgeben. Darüber hinaus sollten Sie die Pflicht zur Begleichung der Geldforderung nicht anerkennen. Im selben Atemzug wird die Wiederholungsgefahr für ein gleichartiges Verhalten ausgeräumt und im besten Fall eine kostspielige Gerichtsverhandlung vermieden.

Im Internet befinden sich zahlreiche Vorlagen für solche abgeänderten Unterlassungserklärungen. Doch hier ist Vorsicht geboten! Lassen Sie sich nicht von unseriösen Erfolgsgeschichten und angeblich top ausformulierten und garantiert erfolgreichen vorformulierten Unterlassungserklärungen blenden. Klären Sie den Ursprung dieser Quelle gewissenhaft ab.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Grundsätzlich enthält eine Abmahnung zwei Rechnungsposten.

  1. Schadensersatzforderung
  2. Abmahnkosten = Anwaltskosten

Die Schadensersatzforderung richtet sich nach dem konkreten Verhalten. Die Rechtsprechung entscheidet in Fällen von Filesharing nicht einheitlich. So hat beispielsweise der BGH bei der Verbreitung von Musiktiteln € 200,00 Schadensersatz veranschlagt. Das LG Köln für die Verbreitung eines PC-Spiels € 510,00 und das LG Frankfurt a.M. für die Verbreitung eines Films € 250,00.

Falls ein konkreter Schadensersatzbetrag in der Abmahnung von Ihnen verlangt wird, raten wir Ihnen, weder den Betrag zu begleichen, noch jegliche Forderungen zu ignorieren. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, der die vollständige Zurückweisung der Forderung übernimmt, falls Sie aus dem Verantwortungskreis der Verletzung herausfallen.

Die Abmahnkosten richten sich nach dem Streitwert der Sache. Dieser beinhaltet sowohl die Schadensersatzforderung als auch den Unterlassungsanspruch. 

Bei einer Schadensersatzforderung in Höhe von € 500,00 und einem Unterlassungsanspruch in Höhe von € 1000,00 ergeben sich € 169,50, die der Gegenanwalt von Ihnen fordert.

Unser Rat an Sie:

Beim Eintreffen einer Abmahnung sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Oft sind Abmahnungen unberechtigt und bloß fälschlicherweise an Sie zugestellt worden.

Holen Sie sich rechtlichen Beistand sowohl bei der Gestaltung einer modifizierten Unterlassungserklärung, als auch bei der Abwehr von Forderungen, die gegen Sie geltend gemacht werden sollen. So kann unter Umständen ein teures Anschlussverfahren vor Gericht vermieden werden.